Mitgliederversammlung

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Sehr geehrte Vereinsmitglieder,

 

die nächste Mitgliederversammlung findet am

 

Dienstag, 25.02.2025,

im Vereinsheim des 1. FC Mönchengladbach, Luisenstraße 35, 41061 Mönchengladbach

 

statt.

 

Beginn: 18:00 Uhr

 

Hierzu hat das Präsidium bereits mit folgender Tagesordnung eingeladen:

 

Tagesordnung gemäß Einladung

 

 

  1. Begrüßung

 

  1. Eröffnung der Mitgliederversammlung

 

  1. Totengedenken

 

  1. Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und Beschlussfähigkeit

 

  1. Genehmigung der Tages-
    ordnung

 

  1. Ehrungen

 

  1. Jahresberichte

 

  1. Finanzberichte

 

  1. Bericht des Kassenprüfers

 

  1. Aussprache über die Berichte

 

  1. Entlastung des Vorstands / Präsidiums

 

  1. Neuwahlen des Vorstands / Präsidiums

 

  1. Verschiedenes

 

Gemäß unserer Vereinssatzung konnten Anträge gestellt werden.
Nachfolgend der entsprechende Auszug aus unserer Satzung:

 

Alle Mitglieder können bis zwei Wochen vor dem Termin der Mitgliederversammlung schriftlich Anträge zur Tagesordnung mit

Begründung beim Präsidium einreichen. Für die Berechnung der Zwei-Wochen-Frist ist der Eingang des Antrages maßgebend.

Eingegangene Anträge sowie die ergänzte endgültige Tagesordnung sind auf der Homepage

des Vereins bis eine Woche vor dem Termin der Mitgliederversammlung zu veröffentlichen.

 

Am 11.02.2025 erhielten wir fristgerecht folgenden Antrag eines 15-jährigen Mitglieds.
Auf den folgenden Link klicken, um das PDF-Dokument zu öffnen:
Antrag vom 10.02.2025

 

Vor diesem Hintergrund hat das Präsidium die endgültige Tagesordnung auf der Vereinshomepage zu veröffentlichen:

 

endgültige Tagesordnung

 

 

  1. Begrüßung

 

  1. Eröffnung der Mitgliederversammlung

 

  1. Totengedenken

 

  1. Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und Beschlussfähigkeit

 

  1. Genehmigung der Tages-
    ordnung

 

  1. Ehrungen

 

  1. Jahresberichte
    Hier wird u. a. der beantragte TOP
    Anfrage bezüglich der Entwicklung der Mitgliederanzahl von November 2022 bis Dezember 2024 geordnet nach
    F1/U9 bis G2/U6
    D1/U13 bis E2/U10
    A1/U19 bis C2/U14
    Erwachsene
    Passive Mitglieder
    Gesamtanzahl der aktiven und Gesamtanzahl der passiven Mitglieder
    behandelt.


  2. Finanzberichte
    Hier wird u. a. der beantragte TOP
    Das Präsidium ist berechtigt, auf Antrag Ermäßigung oder Befreiung der Beitragspflicht, Stundung oder die Befreiung von der Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren zu gewähren.
    Wie viele Mitglieder zahlen einen ermäßigten Antrag und in welcher Höhe?
    Bitte wie oben geordnet F1 - Passive Mitglieder
    Wie viele Mitglieder sind von der Beitragspflicht befreit?
    Bitte wie oben geordnet F1 - Passive Mitglieder
    Wie viele Mitglieder zahlen einen Familienbeitrag?
    behandelt.

 

  1. Bericht des Kassenprüfers

 

  1. Aussprache über die Berichte

 

  1. Entlastung des Vorstands / Präsidiums


  2. Beantragung und Beschlussfassung von Satzungsänderungen

    A)
    Aktuelle Fassung:
    § 7.3. Das Präsidium bestimmt sämtliche Konditionen aller Mit-
    gliedsarten per Präsidiumsbeschluss.

    Beantragter Satzungstext:
    § 7.3. Die Mitgliederversammlung entscheidet über sämtliche Konditionen aller Mitgliedsarten und über alle außerordentlichen Umlagen des Vereins.

    B)
    Aktuelle Fassung:
    § 9 Mitgliederrechte minderjähriger Vereinsmitglieder

    1. Kinder bis zum vollendeten 7. Lebensjahr und andere Perso-
    nen, die als geschäftsunfähig im Sinne der Regelungen des
    BGB gelten, können ihre Antrags- und Rederechte in der Mit-
    gliederversammlung nicht persönlich, sondern nur durch die
    gesetzlichen Vertreter ausüben. Alle weiteren Mitgliedschafts-
    rechte, insbesondere die Nutzung der sportlichen Vereinsan-
    gebote, können diese Mitglieder persönlich ausüben.


    2. Minderjährige Mitglieder zwischen dem 7. und dem vollende-
    ten 18. Lebensjahr üben ihre Mitgliedschaftsrechte im Verein
    persönlich aus. Ihre gesetzlichen Vertreter sind von der Wahr-
    nehmung ausgeschlossen, dürfen aber diese Mitglieder u. a.
    zu Mitgliederversammlungen begleiten.


    3. Mitglieder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr sind vom
    Stimmrecht in der Mitgliederversammlung ausgeschlossen.

    Beantragter Satzungstext:
    § 9 Mitgliederrechte minderjähriger Vereinsmitglieder

    1. Kinder bis zum vollendeten 7. Lebensjahr und andere Perso-
    nen, die als geschäftsunfähig im Sinne der Regelungen des
    BGB gelten, können ihr Antrags-, Rede- und Stimmrecht in der Mit-
    gliederversammlung nicht persönlich, sondern nur durch die
    gesetzlichen Vertreter ausüben. Alle weiteren Mitgliedschafts-
    rechte, insbesondere die Nutzung der sportlichen Vereinsan-
    gebote, können diese Mitglieder persönlich ausüben.


    2. Minderjährige Mitglieder zwischen dem 7. bis zum vollendeten 16. Lebensjahr üben ihr Antrags-, Rede- und Stimmrecht nicht persönlich, sondern durch die gesetzlichen Vertreter aus. Dazu dürfen die gesetzlichen Vertreter die Mitglieder u. a. zu Mitgliederversammlungen begleiten.

    3. Mitglieder ab dem vollendeten 16. Lebensjahr üben ihr Antrags-, Rede- und Stimmrecht in der Mitgliederversammlung im Verein persönlich aus.

    C) Aktuelle Fassung:
    § 11 2. a)
    Oberstes Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung.
    Sämtliche Mitgliederversammlungen werden vom Präsidium
    einberufen und sind unabhängig von der Anzahl der anwe-
    senden Mitglieder beschlussfähig. Die Einladung zu den
    Mitgliederversammlungen erfolgt in Textform (z. B. E-Mail,
    App) und zwar spätestens 14 Tage vor dem Versammlungs-
    termin unter Bekanntgabe der Tagesordnung. Maßgeblich
    für den Beginn der Frist ist der Tag des Poststempels bzw.
    das elektronische Absendedatum der (elektronischen) Ein-
    ladung. Die Tagesordnung setzt das Präsidium durch Be-
    schluss fest.

    Beantragter Satzungstext:
    § 11 2. a)
    Oberstes Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung.
    Sämtliche Mitgliederversammlungen werden vom Präsidium
    einberufen und sind unabhängig von der Anzahl der anwe-
    senden Mitglieder beschlussfähig. Die Einladung zu den
    Mitgliederversammlungen erfolgt in Textform (z. B. E-Mail,
    App) und zwar spätestens einen Monat vor dem Versammlungs-
    termin unter Bekanntgabe der Tagesordnung. Maßgeblich
    für den Beginn der Frist ist der Tag des Poststempels bzw.
    das elektronische Absendedatum der (elektronischen) Ein-
    ladung. Die Tagesordnung setzt das Präsidium durch Be-
    schluss fest.

    D) Aktuelle Fassung:
    § 11 2. g)
    Es können außerordentliche Mitgliederversammlungen
    stattfinden. Das Präsidium kann jederzeit eine Mitglieder-
    versammlung einberufen, wenn das Interesse des Vereins
    es erfordert. Diese müssen stattfinden, wenn 49 Prozent
    aller Mitglieder dies schriftlich unter Angabe von Gründen
    beim Präsidium beantragen. Gegenstand der Beschluss-
    fassung einer derartigen Mitgliederversammlung sind nur
    die mit der Einberufung mitgeteilten Tagesordnungspunkte.
    Ergänzungen der Tagesordnung sowie weitere Anträge sind
    ausgeschlossen. Einberufungsform und –frist ergeben sich
    aus Absatz a).

    Beantragter Satzungstext:
    § 11 2. g)
    Es können außerordentliche Mitgliederversammlungen
    stattfinden. Das Präsidium kann jederzeit eine Mitglieder-
    versammlung einberufen, wenn das Interesse des Vereins
    es erfordert. Diese müssen stattfinden, wenn 10 Prozent
    aller Mitglieder dies schriftlich unter Angabe von Gründen
    beim Präsidium beantragen. Gegenstand der Beschluss-
    fassung einer derartigen Mitgliederversammlung sind nur
    die mit der Einberufung mitgeteilten Tagesordnungspunkte.
    Ergänzungen der Tagesordnung sowie weitere Anträge sind
    ausgeschlossen. Einberufungsform und –frist ergeben sich
    aus Absatz a).

    E) Aktuelle Fassung:
    § 11 2. f)
    Die Mitgliederversammlung, in welcher die Verwaltungs-,
    Kassen-, Sport- und Jugendberichte gegeben werden, finden
    im Bedarfsfalle, spätestens alle 3 Jahre statt.

    Beantragter Satzungstext:
    § 11 2. f)
    Die Mitgliederversammlung, in welcher die Verwaltungs-,
    Kassen-, Sport- und Jugendberichte gegeben werden, findet
    einmal jährlich im ersten Quartal statt.

    F) Aktuelle Fassung:
    § 11 2. j)
    Jedes Mitglied hat mit Vollendung des 16. Lebensjahres in
    der Mitgliederversammlung ein Stimmrecht. Wählbar ist
    jedes Mitglied mit Vollendung des 18. Lebensjahres. Jedes
    stimmberechtigte Mitglied hat eine Stimme. Das Stimmrecht
    kann nur persönlich ausgeübt werden und ist nicht über-
    tragbar.

    Beantragter Satzungstext:
    § 11 2. j)
    Jedes Mitglied hat in der Mitgliederversammlung ein Stimmrecht.

  3. Änderung der Beitragsordnung
    Sofern dem Satzungsänderungsantrag A

    Aktuelle Fassung:
    § 7.3. Das Präsidium bestimmt sämtliche Konditionen aller Mit-
    gliedsarten per Präsidiumsbeschluss.

    Beantragter Satzungstext:
    § 7.3. Die Mitgliederversammlung entscheidet über sämtliche Konditionen aller Mitgliedsarten und über alle außerordentlichen Umlagen des Vereins.

    zugestimmt bzw. die Änderung beschlossen werden sollte, soll gemäß Antragsteller eine Diskussion über die Beitragshöhe geführt und eine Änderung der Beitragsordnung bzw. Verringerung der Beiträge beschlossen werden.

  4. Neuwahlen des Vorstands / Präsidiums

  5. Verschiedenes

Hier werden u. a. folgende Themen behandelt:
- Informationen zu den laufenden und zukünftig beabsichtigten Umbaumaßnahmen der Sportanlage
- Teamsportbekleidungsabwicklung
- Medienkanäle des Vereins
- Maßnahmen zur Verbesserung des Vereinslebens und der Außendarstellung: u. a. durch Veränderungen im Vereinsheim / der Vereinsgastronomie und beispielsweise durch Turnierveranstaltungen

 

 

 

Mit sportlichen Grüßen

Das Präsidium